AGB für den Aufnahmevertrag im Hotel

 

Liebe Gäste,

bitte nehmen Sie die folgenden AGB zum Hotelaufnahmevertrag zur Kenntnis. Dieses Vertragsverhältnis entsteht durch die vom Gast / Kunden (im weiteren Verlauf unter dem Begriff „Gast“ zusammengefasst) veranlasste und von uns angenommene Buchung eines oder mehrerer Zimmer und ggf. weiteren Leistungen, z.B. Frühstück. Bei Buchungen über Drittanbieter treten die dort geltenden Regelungen in Kraft.

 

I Geltungsbereich

1.         Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, die wir direkt mit unseren Gästen abschließen, sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen, die für die Gäste erbracht werden.

2.         Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungs- bzw. den vertragsgemäß vorgesehenen Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3.         Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Gastes erkennen wir nicht an, es sei denn, diese wurden vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.

II Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

1.         Der Hotelaufnahmevertrag kommt durch unsere Annahme der Buchungsanfrage des Gastes zustande. 

2.         Eine schriftliche Bestätigung der Zimmerbuchung steht dem Hotel frei. Bei abweichendem Inhalt der Bestätigung vom vorgesehenen Inhalt der Buchung wird der Inhalt der Bestätigung 10 Tage nach Absenden dieser verbindlich, außer, die Gäste machen innerhalb dieses Zeitraums von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch.

3.         Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er uns gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

4.         Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

III Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1.         Wir sind verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2.         Der Gast ist verpflichtet, unsere für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten beziehungsweise geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für unsere vom Gast veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro, einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; das Hotel ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten.

3.         Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. 

4.         Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Wünscht der Gast eine nachträgliche Verringerung der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste, so kann die Zustimmung des Hotels davon abhängig gemacht werden, dass sich der Preis für Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

5.         Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir können die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit verlangen. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.

6.         Wir sind berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung bis zum vollen vereinbarten Preis oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7.         In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, sind wir berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Absatzes 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zum vollen Preis zu verlangen.

8.         Wir sind ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Absatz 4 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß des vorstehenden Absatz 5 und/oder Absatz 6 geleistet wurde.

9.         Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber unseren Forderungen aufrechnen beziehungswiese ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)

Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (no show)

1.         Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2.         Bei Logis bis zu 10 Personen kann der Gast bis zum 22. Kalendertag vor Anreisetag vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Danach steht es dem Hotel frei, den entstanden und vom Gast zu ersetzenden Schaden wie folgt zu pauschalisieren:

a) 21. bis 15. Kalendertag vor Anreisetag = 50 % des Zimmerpreises

b) 14. bis 4. Kalendertag vor Anreisetag = 70 % des Zimmerpreises

c) ab 3. Kalendertag vor Anreisetag = 90 % des Zimmerpreises und ggf. 50 % des Frühstücksarrangements.

3.         Bei Logis ab 11 Personen werden bei einem teilweisen oder vollständigen Rücktritt des Gastes vom Vertrag grundsätzlich 90 % des vereinbarten Zimmerpreises pro abbestellter oder stornierter Übernachtung sowie 60 % des vereinbarten Frühstücksarrangements abgerechnet. Dies gilt jedoch nicht für folgende Fälle:

a) Bis 90 Kalendertage vor dem Anreisetag kann der Gast vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

b) Bis 45 Kalendertage vor dem Anreisetag kann der Gast von bis zu 50 % der vertraglich vereinbarten Logisnächte zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

c) Bis 30 Kalendertage vor dem Anreisetag kann der Gast von bis zu 25 % der vertraglich vereinbarten Logisnächte zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

d) Bis 14 Kalendertage vor dem Anreisetag kann der Gast von bis zu 10 % der vertraglich vereinbarten Logisnächte zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen

4.         Bei Um- bzw. Abbestellung von reservierten Räumen/Zimmern und Arrangements werden in Rechnung gestellt:

a) 30 bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 45 % der vereinbarten Leistungen

b) 20 bis 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 70 % der vereinbarten Leistungen

c) 10 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 100 % der vereinbarten Leistungen

5.         Das oben aufgeführte Recht des Gastes zum Rücktritt ohne Zahlungs- oder Schadensersatzanspruches des Hotels auszulösen erlischt, wenn er nicht bis zu den vorgenannten Terminen sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

6.         Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die vorstehend in Ziffern 5.2. bis 5.4. geforderte Pauschale ist. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer anzurechnen.

V Rücktritt des Hotels

1.         Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2.         Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von uns gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so sind wir ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3.         Wir sind ferner berechtigt, vom Vertrag aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

·      höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

·      Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht werden;

·      wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung unseren reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist;

·      eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung (s.o.) vorliegt;

·      wir von Umständen Kenntnis erlangen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast unsere fälligen Forderungen nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb unsere Zahlungsansprüche gefährdet erscheinen;

·      der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

·      ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.

4.        Bei berechtigtem Rücktritt durch uns entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI Zimmerbereitstellung, An- und Abreise

1.         Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2.         Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3.         Am vereinbarten Abreisetag sind uns die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach können wir über den uns dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII Haftung des Hotels, Verjährung

1.         Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterlässt der Gast schuldhaft, uns einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

2.         Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00 sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00, sofern diese im verschlossenen Zimmersafe aufbewahrt wurden. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert entsprechend der Versicherungssumme des jeweiligen Hotels im Hotelsafe aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Haftung besteht nur dann, wenn die Zimmer oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.

3.         Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

4.         Für alle sonstigen Schäden, die nicht vom vorstehenden Absatz 2 umfasst sind und die durch leicht fahrlässiges Verhalten von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet wir nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

5.         Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht in den Fällen des vorstehenden Absatz 2.

6.         Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haften wir nicht, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber uns geltend gemacht werden.

7.         Weckaufträge werden von uns mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Wir übernehmen die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

8.         Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, beziehungsweise ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.

VIII Besondere Bestimmungen

1.         Tiere dürfen von den Gästen nur nach vorheriger Zustimmung der Hotelleitung und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. 

2.         Fundsachen bzw. liegengebliebene oder vergessene Gegenstände werden nur auf Anfrage und gegen Kostenerstattung nachgesandt. Das Hotel wird die Gegenstände für die Dauer von 6 Monaten aufbewahren, danach werden die Gegenstände, sofern ersichtlicher Wert besteht, einem örtlichen Fundbüro übergeben.

IV Schlussbestimmungen

1.         1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

2.         Erfüllungs- und Zahlungsort ist an unserem Sitz.

3.         Gerichtsstand ist – wenn unser Vertragspartner Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – unser Sitz. Sofern unser Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls unser Sitz. Wir sind jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.

4.         Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

X Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Mai 2024

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